Lüftungskonzepte

Mit dem richtigen Konzept gegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung.

Die Energieeinsparverordnung (EnEv) gibt vor, dass ein „zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlicher Mindestluftwechsel sichergestellt ist“ (EnEV 2014, § 6 Abs. 2).

Aufgrund der immer luftdichteren Gebäudehüllen in Neubauten und modernisierten Altbauten Ist ein regelmäßiger Luftwechsel im Gebäude zwingend notwendig geworden um Schimmelbildung zu vermeiden.

Zur Ermittlung des Mindestluftwechsels erstellen wir Ihnen ein sogenanntes Lüftungskonzept.
Hier dienen uns die 4 Lüftungsstufen als eine optimale Orientierungshilfe:

Die vier Lüftungsstufen nach DIN 1946-6
Für die Auslegung des Lüftungssystems ist es erforderlich, die Lüftungsstufen nach DIN 1946-6 zu verstehen. Die vier Stufen werden folgendermaßen definiert:

Lüftung zum Feuchteschutz
_ notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen
_ Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z.B. zeitweilige Abwesenheit der
_ Nutzer und kein Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit
¬_ entscheidend für Notwendigkeit von LtM (Lüftungskonzept)

Reduzierte Lüftung
_ notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten, z. B. infolge zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer
_ Auslegung für Systeme der freien Lüftung

Nennlüftung
_ notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)
_ Auslegung für Systeme der ventilatorgestutzten Lüftung

Intensivlüftung
_ zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb)
_ Auslegung für Systeme der ventilatorgestützten Lüftung im Maximalbetrieb

Gerne erstellen wir auch Ihnen ein individuelles Lüftungskonzept.
Nehmen Sie einfach KONTAKT auf – einer unserer Fachleute wird sich bei Ihnen melden.

Unser Tipp:
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